HAFTPFLICHTRECHT
Haftpflichtrecht – Tätigkeitsbeschreibung
Hat Ihnen jemand einen Schaden zugefügt… ? Ist Ihr Mitarbeiter etwa im Rahmen eines Verkehrsunfalles verletzt worden bzw. ist ein Schaden im Rahmen einer geschäftlichen Zusammenarbeit entstanden?
Der Begriff der Haftpflicht ist nicht im Gesetz definiert.
Allerdings gibt es eine Reihe von Haftungsregeln. Diese finden sich zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch. Haftung bedeutet hier, dass jemand für ein aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis resultierendes Verschulden finanziell einstehen muss. Mit anderen Worten: gegen wen und in welcher Höhe soll ein Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld bestehen?
Aber nicht nur diese Fragen bleiben der rechtlichen Prüfung und richterlichen Würdigung vorbehalten.
Einige Haftpflichtansprüche sind in besonderen Gesetzen geregelt, die eigenen Regeln unterworfen sind. Etwa die Haftung beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Haftung eines Bahnbetreibers, des Inhabers einer Energieanlage, eines Bergwerks oder einer Fabrik im Haftpflichtgesetz (HPflG), die Haftung des Herstellers für seine Produkte im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).
Bei einer körperlichen Verletzung kommt es oft zu sogenannten immateriellen Schäden – Schmerzen, Beeinträchtigungen der Bewegungsfähigkeit, langen Krankenhausaufenthalten, seelischen Beeinträchtigungen infolge einer Verletzung. Hier besteht zudem oft zusätzlich zum Anspruch auf Ersatz der Kosten noch ein Anspruch auf Schmerzensgeld.
Unter dem Begriff Vermögensschaden sind die Kosten zu berücksichtigen, die zur Wiederherstellung der Gesundheit des Verletzten (Heilbehandlungskosten) aufgewendet werden müssen, die Kosten für unfallbedingte vermehrte Bedürfnisse sowie entgangenes Einkommen. Der Bereich des Haftpflichtrechts berührt viele Rechtsgebiete. Im Ernstfall benötigen Sie hier einen Rechtsanwalt, der sich auf dieses Gebiet spezialisiert hat und der die aktuelle Rechtslage und Rechtsprechung kennt.
Sprechen Sie mit Rechtsanwalt Robert Wilk. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam den Sachverhalt und die rechtliche Strategie. Wir werden erörtern, welche Fragen einer Klärung bedürfen, wie es zu dem schädigenden Ereignis kam und welche Folgen dadurch eingetreten sind. Nicht zuletzt werden wir die Fragen der Beweislast zu erörtern haben. Schlussendlich wird es um die richtige Prozessstrategie gehen. Wir werden darüber reden, welche Ansprüche Sie geltend machen können, bzw. wie eine erfolgsversprechende Vorgehensweise gegen unberechtigte oder zu Hohe Ansprüche des Gegners aussehen könnte. Vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vertreten wir Ihre Interessen.