Aktuelle Rechtstipps

AKTUELLE RECHTSTIPS
Wird Ihnen ein Kündigungsschreiben ausgehändigt, so sollten Sie unverzüglich fachlichen Rat und Beistand einholen, denn für die Erhebung von Kündigungsschutzklagen gilt eine kurze Frist von 3 Wochen, die mit dem Zugang der Kündigung zu laufen beginnt.

Ist die Kündigung mit formellen Fehlern behaftet, sind nach den gesetzlichen Vorgaben unverzügliche Maßnahmen erforderlich. Unverzüglich bedeutet nach der Definition des Gesetzes ( § 121 BGB) ein Handeln ohne schuldhaftes Zögern. Handeln in diesem Sinne ist auch die Einholung einer fachkundigen Beratung und das anschließende Ergreifen der notwendigen Schritte.

Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung gestellt hatte. Diese rechtliche Konstellation gilt insbesondere bei Vorliegen der Schwerbehinderung des Arbeitnehmers oder bei dem gesetzlichen Mutterschutz.

Diese Grundsätze gelten insbesondere im Zusammenhang mit Auflösungsverträgen, die voreilig und unter Druck unterschrieben wurden. BAG AZR 75/18

TIP: Zögern Sie nicht lange, nehmen Sie eine anwaltliche Beratung in Anspruch, bei finanziellen Engpässen kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.